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1. Anwendungsbereich |
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Schulz Kommunikation und ihren Kundinnen und Kunden. |
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2. Beizug Dritter |
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Schulz Kommunikation kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen jederzeit Dritte beiziehen. |
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3. flichten der Kundinnen
und Kunden |
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Die Kundinnen und Kunden sind für eine fristgerechte Bezahlung der Forderungen
von Schulz Kommunikation aufgrund der
von ihr erbrachten Leistungen verpflichtet. |
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4. Preise |
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Massgebend sind jeweils die aktuellen Preis-
listen von Schulz Kommunikation, soweit
nicht die Preise in der Vertragsurkunde oder
Auftragsbestätigung festgelegt werden. Mit
der Inanspruchnahme der angebotenen
Dienstleistungen akzeptieren die Kundinnen
und Kunden die aktuell geltenden Preise.
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5. Rechnungstellung |
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Schulz Kommunikation erstellt die Rechnung aufgrund der Auftragsbestätigungen seiner Kundinnen und Kunden. Der Rechnungs-
betrag ist bis zu dem auf der Rechnung
angegebenen Fälligkeitsdatum oder innert
der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.
Die Kundinnen und Kunden können bis zu
diesem Datum schriftlich und begründet
Einwände gegen die Rechnung erheben.
Unterlassen sie dies, gilt die Rechnung als
akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen
Teilbetrag der Rechnung, so kann Schulz
Kommunikation verlangen, dass die Kund-
innen und Kunden den unbeanstandeten
Teil der Rechnung fristgerecht bezahlen.
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6. Zahlungsverzug |
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Haben die Kundinnen und Kunden bis zum
Fälligkeitsdatum oder innert der angege-
benen Zahlungsfrist weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet
Einwände dagegen erhoben, kann Schulz
Kommunikation die Leistungserbringung
bei allen mit diesen Kundinnen und Kunden
abgeschlossenen Verträgen nach erfolgloser
Mahnung unterbrechen, andere Massnahmen
zur Verhinderung von Schaden treffen und den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Für Mahnungen kann Schulz
Kommunikation Mahngebühren erheben.
Die Kundinnen und Kunden tragen sämtliche
Kosten, die Schulz Kommunikation durch
den Zahlungsverzug entstehen.
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7. Vorauszahlung und Sicherheit |
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Schulz Kommunikation kann von den Kundinnen und Kunden einen angemes-
senen Kostenvorschuss verlangen. Wird
dieser Kostenvorschuss nicht bezahlt, kann
Schulz Kommunikation das Vertragsver-
hältnis auflösen.
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8. Verrechnung |
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Die Kundinnen und Kunden können Forder-
ungen von Schulz Kommunikation nicht mit
allfälligen Gegenforderungen verrechnen.
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9. Kundendaten |
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Beim Umgang mit Daten hält sich Schulz
Kommunikation an die geltende Gesetz-
gebung. Schulz Kommunikation erhebt,
speichert und bearbeitet nur Daten, die für
die Erfüllung der vertraglichen Verpflicht-
ungen, für die Pflege der Kundenbeziehung,
die Gewährleistung einer hohen Dienstleist-
ungsqualität sowie für die Rechnungsstellung
benötigt werden.
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10. Geistiges Eigentum |
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Für die Dauer des Vertrages erhalten die
Kundinnen und Kunden das unübertragbare,
nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch
und zur Nutzung der erbrachten Dienstleist-
ungen. Alle Rechte an bestehendem oder bei
der Vertragserfüllung entstehendem geisti-
gem Eigentum bezüglich Dienstleistungen
von Schulz Kommunikation verbleiben bei
ihr oder den berechtigten Dritten. |
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11. Haftung von Schulz Kommunikation |
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Schadenersatzansprüche auf Unmöglichkeit
der Leistung, aus positiver Vertragsverletz-
ung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss
und aus unerlaubter Handlung ist gegen
Schulz Kommunikation ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrläs-
siges Handeln vorliegt. Der Haftungsaus-
schluss gilt nicht für Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Die Haftung und die da-
raus resultierenden Schadenersatzansprüche
sind aber in jedem Fall auf den Auftragswert
begrenzt. Für etwaige Schäden haftet Schulz
Kommunikation für sich und ihre Erfüllungs-
gehilfen nur, falls Schulz Kommunikation
oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vorsätz-
liche oder grob fahlässige Vertragsverletz-
ung begeht. In Fällen höherer Gewalt, d.h. wenn Schulz Kommunikation auf Gründen,
die von ihr nicht beherrscht werden können,
wie insbesondere Naturereignisse, Krieg,
Aufruhr, Epidemie, Streik, an der Erfüllung
des Vertrages gehindert ist, ist Schulz
Kommunikation von der Vertragserfüllung
während die höhere Gewalt andauert befreit und haftet nicht für allfällige den Kundinnen und Kunden entstehenden Schaden.
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12. Inkrafttreten, Dauer und Beendigung des Vertrages |
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Der Vertrag ist unbefristet. Vorbehältlich
abweichender Bestimmungen in anderen
Vertragsbestandteilen kann jede Partei den
Vertrag jederzeit schriftlich kündigen.
Betrifft die Kündigung nur einen Teil der
Dienstleistungen von Schulz Kommunikation, 2so bleiben die vertraglichen Bestimmungen für die übrigen Produkte und Lösungen anwendbar.
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13. Vertragsänderungen |
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Schulz Kommunikation behält sich vor,
ihre Dienstleistungen und Preise und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbeding-
ungen jederzeit anzupassen. Änderungen
gibt Schulz Kommunikation den Kundinnen
und Kunden in geeigneter Weise bekannt.
Im Falle einer vertraglich vereinbarten
Mindestdauer haben die Kundinnen und
Kunden das Recht, den Vertrag auf den
Zeitpunkt des Inkrafttretens von Preiser-
höhungen ohne finanzielle Folgen vorzeitig
zu kündigen. Ohne Kündigung gelten die
Preiserhöhungen als von den Kundinnen
und Kunden genehmigt. Ändern sich die
Steuer- und Abgabesätze (namentlich der
Mehrwertsteuer), so ist Schulz Kommunika-
tion berechtigt, ihre Tarife entsprechend
anzupassen. Die Kundinnen und Kunden
haben in diesem Fall kein Recht zur
vorzeitigen Kündigung.
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14. Übertragung von Rechten
und Pflichten |
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Die Kundinnen und Kunden dürfen ohne vorgängige Zustimmung von Schulz Kommunikation keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Schulz Kommunikation kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an eine andere Gesellschaft übertragen.
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15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
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Die Kundinnen und Kunden dürfen ohne vorgängige Zustimmung von Schulz Kommunikation keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Schulz Kommunikation kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an eine andere Gesellschaft übertragen.
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16. Salvatorische Klausel |
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Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäfts-
bedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirk-
sam oder undurchführbar sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbar-
ungen nicht berührt. Die Vertragsparteien
werden in diesem Fall die unwirksame bzw.
undurchführbare Klausel durch eine wirk-
same Klausel ersetzen, die ihr nach Sinn
und Zweck möglichst nahe kommt.
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Schulz Kommunikation behält sich das
Recht vor, jederzeit ohne Vorankünd-
igung Änderungen vorzunehmen.
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